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  • Dr. Isabella Beckmann

Neue zahnärztliche Untersuchungen zur Früherkennung für Kinder ab dem 1. Juli 2019

Gesetzliche Krankenkassen zahlen Zahnvorsorge ab dem 6. Lebensmonat


Foto: Christian Hermann auf: https://unsplash.com/photos/mpr5QrN9rjM



Ab dem 1. Juli 2019 haben gesetzlich krankenversicherte Kinder im Alter vom 6. bis zum vollendeten 33. Lebensmonat Anspruch auf drei zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen beim Zahnarzt. Die Termine sind abgestimmt auf die ärztlichen Untersuchungen U 5 bis U7 im gelben Kinderuntersuchungsheft.


Die Untersuchungen finden zwischen dem 6. und dem vollendeten 9. Lebensmonat, zwischen dem 10. und dem vollendeten 20. Lebensmonat und zwischen dem 21. und dem vollendeten 33. Lebensmonat statt. Im Anschluss schließen sich die bereits bestehenden drei Früherkennungsuntersuchungen für Kinder zwischen dem 34. und 72. Lebensmonat an. Daraufhin folgt die sogenannte Individualprophylaxe für Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 17 Jahren.


Die neuen Früherkennungsuntersuchungen schaffen die bestmöglichen Voraussetzungen für eine zahngesunde Entwicklung von klein auf. Bisher hatten Kinder erst ab dem dritten Lebensjahr einen gesetzlichen Anspruch auf Früherkennungsuntersuchungen beim Zahnarzt.

Bis zu 15 Prozent der Kleinkinder haben Milchzahnkaries und in sozialen Brennpunkten sind es bis zu 40 Prozent.

Aufgrund der Häufigkeit an Milchzahnkaries hatten sich die Zahnärzte in der Politik und bei den Krankenkassen für eine Ausweitung der Früherkennung ins Kleinkindalter stark gemacht.

Ursachen für die frühkindliche Karies sind übermäßiges Trinken von zucker- und säurehaltigen Getränken aus Schnabeltassen oder Trinklerntassen in Verbindung mit mangelnder Mundhygiene. Die neuen Leistungen beinhalten die Untersuchung des Kindes, die Aufklärung der Eltern über das Entstehen von Karies und die Mundpflege beim Kind sowie eine Anleitung zum Putzen der Kinderzähne. Darüber hinaus bezahlen die Krankenkassen die Behandlung mit Fluoridlack. Fluoridlack und trägt kann Karies vorbeugen und das Fortschreiten kariöser Schäden verhindern.




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